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Merkblatt und Tarife 2024

Die gültigen Tarife sind im Merkblatt und Tarife 2024 ersichtlich

Kassenpflichtige Leistungen

Pflegerische Leistungen werden im Rahmen der geltenden Tarifverträge mit den Krankenversicherer in der Regel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen.
Ausgenommen ist der Selbstbehalt von 10%, die Jahresfranchise und die Patientenbeteiligung.
Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Krankenkasse.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuungsangebote werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen und werden direkt den Kunden verrechnet. Diese Leistungen bezahlen die Kunden grundsätzlich selber.
Die Krankenkassen bieten jedoch Zusatzversicherungen für diese Leistungen an. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei ihrer Krankenversicherung wie Sie versichert sind.
Die Spitex erbringt die Leistungen nach der Bedarfsabklärung grundsätzlich immer, unabhängig ob die Krankenkasse die Kosten oder einen Teil der Kosten übernimmt.

Unsere Dienstleistungen werden von der öffentlichen Hand in Form von Subventionen unterstützt. Neben den Beiträgen an die erbrachten Dienstleistungen leisten die Gemeinden Beiträge zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Sicherstellung des Service Public und einer bedarfsgerechten Koordination und Leistungen als Ausbildungsbetrieb.


 

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